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Finanzen

Verhaltenskodex

Stand Januar 2023

 

Inhalt 

1. Einleitung
2. Qualität
3. Integrität
4. Unabhängigkeit
5. Interessenkonflikte
6. Transparenz
7. Behandlung vertraulicher Informationen

 

1. Einleitung

G.U.B. Analysen bewerten seit 1973 Produkte des privaten Kapitalmarkts. Sie sind damit die ältesten Analysen dieser Art in Deutschland.

 

G.U.B. Analysen stehen seit Jahrzehnten für eine unabhängige und kompetente Bewertung von geschlossenen Fonds und weiteren Emissionen für private Kapitalanleger. Dieser Verhaltenskodex ist eine Selbstverpflichtung der G.U.B. Analyse Finanzresearch GmbH (im folgenden: „die G.U.B.“) gegenüber Anlegern, Geschäftspartnern, Kunden, Anbietern und der Öffentlichkeit.

 

2. Qualität

(a) Die Analysen erfolgen unvoreingenommen nach der selbst entwickelten G.U.B.-Analysesystematik, welche die Besonderheiten der beurteilten Emissionen berücksichtigt und permanent an die aktuellen gesetzlichen, wirtschaftlichen und branchenüblichen Rahmenbedingungen angepasst wird.

 

(b) Die Analysesystematik berücksichtigt branchenspezifische Merkmale und Besonderheiten. Sie stellt sicher, dass diese Kriterien so weit wie möglich und sachlich angemessen einheitlich für alle Fonds einer Branche (z. B. Immobilienfonds) bewertet werden.

 

(c) Abweichungen von der vorgegebenen Analyse-Systematik aufgrund von fondsspezifischen Eigenheiten werden im Einzelfall begründet und auf ihre konsistente Bewertung mit ähnlich gelagerten Spezialfällen überprüft.

 

(d) Zur Sicherstellung der Qualität gilt für jede G.U.B. Analyse das „Vier-Augen-Prinzip“.

 

(e) Die G.U.B. wird nur Mitarbeiter mit der Erstellung von G.U.B. Analysen betrauen, die über die erforderliche Sachkenntnis verfügen und sich zur Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit verpflichtet haben.

 

3. Integrität

(a) Die G.U.B. und ihre Mitarbeiter führen die G.U.B. Analysen unvoreingenommen nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der jeweils aktuellen G.U.B. Analysesystematik und dieses Verhaltenskodex durch. 

 

(b) Die G.U.B. und ihre Mitarbeiter pflegen eine faire und respektvolle Kommunikation mit Anlegern, Geschäftspartnern, Kunden, Anbietern und der Öffentlichkeit.

 

(c) Die G.U.B. und ihre Mitarbeiter geben vor dem endgültigen Abschluss einer Analyse keine Garantie oder Zusicherung für ein bestimmtes Endergebnis.

 

(d) Jeder Emittent oder Anbieter, dessen Emission durch die G.U.B. analysiert wird, erhält vor der Veröffentlichung der G.U.B. Analyse die Gelegenheit zu einer Stellungnahme zum Entwurf der Analyse. Dies erfolgt grundsätzlich ohne die Mitteilung von Punktwerten und G.U.B. Urteil vor dessen Veröffentlichung.

 

4. Unabhängigkeit

(a) Die G.U.B. Analysen erfolgen ohne vorherigen Auftrag des Initiators. Welche Fonds analysiert werden, entscheidet die G.U.B. . Deshalb können alle Analysen – und damit auch negative Bewertungen – ohne rechtliche Restriktionen veröffentlicht werden.

 

(b) Die G.U.B. hält die ausschließlichen Rechte an den Analysen. Sie behält sich jedoch das Recht vor, Anbietern, Vertrieben oder Fondsgesellschaften nach Abschluss der Analyse die Möglichkeit zu geben, Nutzungsrechte oder Nachdrucke zu erwerben. 

 

(c) Die G.U.B. ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Cash.Medien AG. Natürliche oder juristische Personen, die sich in den Bereichen Konzeption, Emission oder Vertrieb von alternativen Investmentfonds (AIFs) oder Vermögensanlagen betätigen, sind nicht an der G.U.B. beteiligt. Indirekte Beteiligungen durch Aktienerwerb an der Cash.Medien AG liegen hierbei außerhalb des Einflussbereiches der G.U.B. und können nicht ausgeschlossen werden.

 

(d) Sollte ein Anbieter oder Emittent, dessen Fonds durch die G.U.B. analysiert wird, über einen gemäß WpHG in seiner jeweils gültigen Fassung meldepflichtigen Anteil an Stimmrechten der Cash.Medien AG verfügen und eine entsprechende Meldung vorgelegt haben, wird dies in der betreffenden G.U.B. Analyse offen gelegt.

 

5. Interessenkonflikte

(a) Die G.U.B. und ihre Mitarbeiter sind, mit Ausnahme von eventuell in kollektiven Kapitalanlagen (Investmentfonds) enthaltenen Aktien, weder direkt noch indirekt an Unternehmen beteiligt, die sich in den Bereichen Konzeption, Emission oder Vertrieb von geschlossenen Publikums-AIFs oder Vermögensanlagen betätigen.

 

(b) Die G.U.B. nimmt grundsätzlich keine Beratungsmandate zur Konzeption von Publikums-AIFs oder Vermögensanlagen seitens der Anbieter oder Fondsgesellschaften an.

 

c) Sollte ein mit der Analyse beauftragter Mitarbeiter einem persönlichen Interessenkonflikt ausgesetzt sein oder sich aus irgendeinem anderen Grund als befangen erklären, so wird die G.U.B. einen anderen Mitarbeiter mit der Analyse des Fonds betreuen oder auf die Beurteilung des Fonds verzichten.

 

(d) Die Mitarbeiter der G.U.B. erhalten keine Vergütungen, die in einem direkten oder indirekten Zusammenhang mit dem Platzierungserfolg von analysierten Beteiligungen stehen.

 

6. Transparenz

(a) Die G.U.B. nennt in den G.U.B. Analysen sämtliche wesentlichen Informationsquellen, auf denen die betreffende Analyse basiert.

 

(b) Die G.U.B. Analysen folgen einer standardisierten Analysesystematik und sind daher detailliert nachzuvollziehen. Die Analyseergebnisse und die Kommunikation mit dem Initiator werden protokolliert und anschließend archiviert.

 

c) Die G.U.B. veröffentlicht die G.U.B.-Analysesystematik und ihren Verhaltenskodex in der jeweils aktuellen Fassung auf ihrer Internetseite.

 

7. Behandlung vertraulicher Informationen

(a) Die G.U.B. behandelt Informationen die ihr von Anbietern und Dritten zum Zwecke der Analyseerstellung zur Verfügung gestellt werden, vertraulich und nutzt diese nur in dem für die Erstellung der Analyse notwendigen Umfang.

 

(b) Die G.U.B. unternimmt geeignete Maßnahmen, um die in ihrem Besitz befindlichen vertraulichen Informationen vor Verlust, Diebstahl und Missbrauch zu schützen.

 

Hamburg, im Januar 2023

G.U.B. Analyse Finanzresearch GmbH

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