Montag, 22. Juni 2015
Missbrauch des Mahnverfahrens begünstigt Berater
Ein wegen Falschberatung verklagter Berater sollte genau prüfen, ob der gegen ihn ergangene Mahnbescheid rechtsmissbräuchlich beantragt wurde. Gastbeitrag von Oliver Renner, Rechtsanwälte Wüterich Breucker, auf Cash.Online
Weitere Artikel zum Thema:
