Donnerstag, 10. Januar 2013
Prospektprüfung: Die BaFin bleibt zahnlos
Auch nach der seit Mitte 2012 geltenden Gesetzeslage und der Prüfung der Fondsprospekte auch auf „Kohärenz“ (innere Widerspruchsfreiheit) hat die Finanzaufsicht weiterhin keine Handhabe, um Prospekte mit inhaltlich falschen Aussagen zu unterbinden – selbst wenn diese offensichtlich sind. Das räumt die Behörde auf Cash.Online-Nachfrage ein.
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