Dienstag, 16. April 2013
Anlageberatung: BGH grenzt Beraterhaftung ein
Laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Beraterhaftung bei Verletzung der Prüfungspflichten, haften Anlageberater nicht, wenn sich später Positionen des Anlagekonzeptes als unzutreffend erweisen, die zum Zeitpunkt der Plausibilitätsprüfung nicht erkennbar waren.
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