| Begriff |
Erklärung |
| Abgeltungssteuer |
Pauschalsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag auf Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne bei Aktien und GmbH-Anteilen) |
| Abschreibung |
Rechnerische Wertminderung eines Wirtschaftsgutes in der Bilanz. Buchhalterisch: Absetzung für Abnutzung (Afa) |
| Afa |
siehe Abschreibung |
| Agio |
Aufgeld; bei geschlossenen Fonds in der Regel berechnet auf die Nominalbeteiligung und mit der Einzahlung der Einlage fällig |
| Anbieter |
Unternehmen, das einen geschlossenen Fonds öffentlich anbietet. Der Anbieter ist gesetzlich zur Veröffentlichung eines Verkaufsprospektes verpflichtet. In der Regel handelt es sich dabei um den Initiator des Fonds, aber auch Vertriebsgesellschaften oder die Fondsgesellschaft selbst können als Anbieter fungieren |
| Andienungsrecht |
Recht, ein Wirtschaftsgut (z.B. Immobilie oder Fondsanteil) einem Dritten zu einem bestimmten Termin zu bestimmten Konditionen zu verkaufen |
| Ausschüttung |
siehe Auszahlung |
| Auszahlung |
Zahlung der Fondsgesellschaft an die Anleger. Sie kann aus Gewinnen, erwirtschafteten Liquiditätsüberschüssen oder Rückzahlung der Einlage bestehen. Hat den früher üblichen Begriff „Ausschüttung“ weitgehend ersetzt |
| BaFin |
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Dem Bundesfinanzministerium angegliederte Aufsichtsbehörde für den Finanzsektor. Bei geschlossenen Fonds unter anderem für die Gestattung von Verkaufsprospekten und die Überwachung von Prospektnachträgen zuständig |
| BaFin-Gestattung |
Kurzbezeichung für die Gestattung der Veröffentlichung eines Verkaufsprospektes nach der Prüfung auf formale Vollständigkeit durch die BaFin. Die Richtigkeit und die inhaltliche Vollständigkeit der Angaben im Prospekt ist nicht Gegenstand der Prüfung durch die BaFin. Gleiches gilt für die Plausibilität und wirtschaftliche Tragfähigkeit des Konzepts sowie die Seriosität des Anbieters und des Managements |
| Bareboat-Charter |
Mietvertrag für ein Schiff, bei dem der Charterer sämtliche laufenden Kosten trägt und der Eigentümer lediglich das „nackte“ Schiff vermietet |
| Beirat |
Meist mehrheitlich von den Anlegern gewähltes Gremium, das die Geschäftsführung eines Fonds überwacht und ggf. berät. Anders als der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft ist der Beirat bei einer GmbH & Co. KG kein gesetzlich definiertes Gremium (Organ). Aufgaben und Rechte des Beirats eines geschlossenen Fonds können daher sehr unterschiedlich ausgestaltet werden |
| BFH |
Bundesfinanzhof. Höchstes deutsches Gericht für Steuern und Zölle |
| BGB-Gesellschaft |
siehe GbR |
| BGH |
Bundesgerichtshof. Höchstes deutsches Gericht für alle Zivil- und Strafsachen, die nicht in die Zuständigkeit der anderen höchsten Gerichte fallen (Bundesfinanzhof, Bundesverwaltungsgericht, Bundessozialgericht, Bundesarbeitsgericht) |
| Blind Pool |
Geschlossener Fonds, bei dem die Investitionsgegenstände noch nicht feststehen und erst später ausgewählt werden |
| Bulker |
Massengutfrachter. Handelsschiff zum Transport trockener Massengüter wie Kohle oder Erz |
| Bunker(-kosten) |
Treibstoff(-kosten) für ein Schiff |
| Carried Interest |
Beteiligung des Managements am Erfolg eines Private-Equity-Fonds |
| Catch-Up |
Teil der Gewinnbeteiligung für das Management eines Private-Equity-Fonds, bei der nach Überschreiten der Hurdle der weitere Gewinn bis zu einer bestimmten Grenze zunächst komplett an das Management fließt |
| Charterer |
Mieter eines Schiffes |
| Charterrate |
Miete für ein Schiff, meist vereinbart in US-Dollar pro Tag |
| Damnum |
Siehe Disagio |
| DBA |
siehe Doppelbesteuerungsabkommen |
| Disagio |
Betrag, um den die Auszahlung eines Darlehens gegenüber dem Nennbetrag verringert wird. Wirtschaftlich eine Zinsvorauszahlung |
| Dockung |
Reparatur oder Wartung eines Schiffes auf einer Werft (Dock) |
| Doppelbesteuerungsabkommen |
Vertrag zwischen zwei Staaten zur steuerlichen Behandlung von grenzüberschreitenden Aktivitäten, kurz: DBA |
| DWT |
siehe tdw |
| Einkunftsart |
Steuerliche Einordnung von Einkünften in bestimmte Kategorien mit unterschiedlichen steuerlichen Folgen. Die wichtigsten Einkunftsarten bei geschlossenen Fonds sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb (z.B. Großteil der Schiffsfonds, Erneuerbare-Energien-Fonds), Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (überwiegend Immobilienfonds) und Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. teilweise Private-Equity-Fonds, Zinsen aus der Liquiditätsreserve) |
| Einkunftserzielungsabsicht |
Absicht, mit einem Fonds über die geplante Laufzeit insgesamt einen Gewinn im steuerlichen Sinn („Totalgewinn“/ „Totalüberschuss“) zu erzielen. Diese Absicht muss zum Zeitpunkt des Beitritts sowohl auf Ebene des Fonds als auch auch beim Anleger bestehen. Die Frage der Einkunftserzielungsabsicht ist vor allem bei Fonds relevant, bei denen Veräußerungsgewinne nicht steuerpflichtig sind (insbesondere Immobilienfonds) und somit trotz eines wirtschaftlichen Gewinns u.U. insgesamt ein steuerlicher Verlust verbleibt. Besteht keine Einkunftserzielungsabsicht, stuft das Finanzamt die Investition als „Liebhaberei“ und steuerlich unbeachtlich ein |
| Emissionshaus |
Unternehmen, das geschlossene Fonds konzipiert, öffentlich anbietet und damit als Anbieter fungiert |
| Emissionskapital |
(vorgesehenes) Kapital, das ein geschlossener Fonds bei Anlegern insgesamt einwerben will |
| Emissionsprospekt |
siehe Verkaufsprospekt |
| Emittent |
Unternehmen, das Kapital einwirbt. Bei geschlossenen Fonds handelt es sich dabei regelmäßig um die Fondsgesellschaft (nicht um das Emissionshaus) |
| Feeder(-schiff) |
Zubringerschiff. Frachter, der zur Verteilung bzw. Anlieferung von Waren von bzw. zu Häfen eingesetzt wird, die von größeren Schiffen nicht angefahren werden |
| FEU |
Forty-Foot-Equivalent-Unit. Standardmaß für 40-Fuß-Transportcontainer. Ein FEU entspricht zwei TEU |
| Fondsgesellschaft |
Gesellschaft, an der sich die Anleger eines geschlossenen Fonds beteiligen |
| Frachtrate |
Entgelt für den Transport von Waren |
| Fungibilität |
Übertragbarkeit eines Wirtschaftsgutes auf Dritte |
| G.U.B. |
Gesellschaft für Unternehmensanalyse und Beteiligungsmanagement mbH, Deutschlands älteste Ratingagentur für geschlossene Fonds |
| GbR |
Gesellschaft bürgerlichen Rechts, auch „BGB-Gesellschaft“ genannt. (Seltene) Rechtsform von geschlossenen Fonds, bei der alle Anleger grundsätzlich unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten des Fonds haften |
| Gesellschafterversammlung |
Zusammenkunft der Anleger eines Fonds, um über den Geschäftsverlauf informiert zu werden und gemeinsame (Mehrheits-)Entscheidungen zu treffen. Gesellschafterversammlungen können als Präsenzversammlungen oder im schriftlichen Umlaufverfahren abgehalten werden. Ordentliche Gesellschaftersammlungen werden in der Regel jährlich abgehalten, außerordentliche Versammlungen können oder müssen unter bestimmten, außergewöhnlichen Umständen einberufen werden. Zuständigkeiten, Modalitäten der Einberufung und Stimmrechte regelt der Gesellschaftsvertrag |
| Gesellschaftsvertrag |
Juristische Grundlage der Fondsgesellschaft. Unter anderem definiert der Gesellschaftsvertrag den Gesellschaftszweck, die Rechte und Pflichten der Anleger und der Geschäftsführung, die Ergebnisverteilung, die Frage der Kündigung sowie die Regeln für Gesellschafterversammlungen und -beschlüsse |
| Gewinnerzielungsabsicht |
siehe Einkunftserzielungsabsicht |
| GmbH |
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Rechtsform, bei der alle Gesellschafter nur mit ihrer Einlage für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften |
| GmbH & Co. KG |
Kommanditgesellschaft mit einer GmbH als persönlich haftendem Gesellschafter (Komplementär). Typische Rechtsform von geschlossenen Fonds, der die Anleger direkt als Kommanditisten oder indirekt als Treugeber beitreten |
| Grundbuch |
Amtliches Register über die Eigentumsverhältnisse und Belastungen von Grundstücken |
| Grundschuld |
Kredit, der durch eine Immobilie und eine entsprechende Eintragung im Grundbuch abgesichert ist |
| Gründungsgesellschafter |
Unternehmen und/oder Personen, die durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags eine Gesellschaft gründen. Bei geschlossenen Fonds in der Rechtsform der GmbH & Co. KG sind dies meistens eine Tochtergesellschaft des Emissionshauses als Komplementär-GmbH, der Treuhandkommanditist sowie ggf. ein geschäftsführender Kommanditist oder weitere Projektpartner wie etwa der Vertragsreeder bei Schiffsfonds |
| Hafteinlage |
Summe, die für jeden Anleger als seine Einlage in das Handelsregister eingetragen wird. In dieser Höhe haftet der Anleger für Ansprüche von Gläubigern der Fondsgesellschaft. Wurde die Hafteinlage geleistet, erlischt die Haftung. Sie kann aber wieder aufleben, wenn die Einlage durch Auszahlungen zurückgezahlt wurde, ohne dass buchhalterische Gewinne in entsprechender Höhe erwirtschaftet wurden |
| Hurdle |
Grenze (Hürde) der Rückflüsse an die Investoren, ab der die Gewinnbeteiligung für das Management eines Private-Equity-Fonds einsetzt |
| IATA |
International Air Transport Association. Internationaler Dachverband der Fluggesellschaften |
| IDW S 4 |
Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) für die Erstellung von Prospektgutachten. Der Standard definiert nicht nur die Vorgehensweise der Wirtschaftsprüfer bei der Prüfung, sondern auch die für ein beanstandungsfreies Gutachten erforderlichen Prospektinhalte. Diese gehen zum Teil über die Anforderungen der BaFin hinaus und haben sich im seriösen Teil des Marktes als Standard etabliert |
| IMO |
International Maritime Organization. Unterorganisation der UNO für die internationale Schifffahrt, insbesondere hinsichtlich Umwelt- und Sicherheitsvorschriften |
| Indexierung |
Erhöhung eines Betrages (z.B. Miete) jährlich um einen bestimmten Prozentsatz oder in Abhängigkeit von der Entwicklung eines bestimmten Index (z.B. Preisindex für die Lebenshaltung) |
| Initiator |
siehe Emissionshaus |
| Interne-Zinsfuß-Methode |
Finanzmathematische Methode zur Berechnung der (erwarteten) Rendite einer Investition, bei der auch die Zeitpunkte der einzelnen Zahlungen berücksichtigt werden. Der interne Zinsfuß ist jener Zinssatz, bei dem die Summe aller Aus- und Einzahlungen Null ist, wenn sie mit diesem Zinssatz abgezinst werden |
| IPO |
Börsengang (Initial Public Offring) |
| IRR |
Internal Rate of Return, siehe Interne-Zinsfuß-Methode |
| Kapitalkonto |
Konto, das für jeden Anleger in der Buchhaltung eines Fonds geführt wird. Es besteht meist aus mehreren Unterkonten, auf denen unter anderem die Einlage, Gewinnanteile und Auszahlungen verbucht werden |
| Kaufpreisfaktor |
Verhältnis zwischen dem Kaufpreis eines Wirtschaftsgutes und den Erträgen im ersten vollen Nutzungsjahr. Wird vor allem bei Immobilien als Kennzahl für die Rentabilität verwendet |
| KG |
siehe Kommanditgesellschaft |
| Klasse |
Regelmäßig vorgeschriebene Inspektion bei Schiffen (vergleichbar TÜV bei Autos) |
| Knoten |
Maßeinheit für die Geschwindigkeit von Schiffen. 1 kn = 1,852 km/h |
| Kommanditgesellschaft |
Rechtsform einer Gesellschaft mit mindestens einem Gesellschafter, der mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet (Komplementär), und mindestens einem begrenzt haftenden Gesellschafter (Kommanditist) |
| Kommanditist |
Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, der nur mit seiner Einlage für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet |
| Komplementär |
Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, der unbegrenzt mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet |
| Leistungsbilanz |
Soll-Ist-Vergleich der bisherigen Fonds eines Emissionshauses |
| Libor |
Referenzzinssatz im Interbankengeschäft (London Interbank Offered Rate) |
| Liebhaberei |
siehe Einkunftserzielungsabsicht |
| Linienschifffahrt |
Handelsschifffahrt mit einem festen Fahrplan und festen Routen |
| Loan to Value (LTV) |
Verhältnis der Kreditsumme zum Wert eines Objektes |
| MBI |
Management-Buy-In. Übernahme eines Unternehmens durch ein neues Management |
| MBO |
Management-Buy-Out. Übernahme eines Unternehmens durch das bestehende Management |
| Mezzanine Capital |
Mischform der Unternehmensfinanzierung zwischen Eigen- und Fremdkapital. Oft in Form von stillen Beteiligungen oder Genussrechten, die aus Sicht des Unternehmens als Eigenkapital verbucht werden können, steuerlich aber wie Fremdkapital behandelt werden. Die Geldgeber erhalten in der Regel feste oder vorrangige Auszahlungen, haben aber im Gegenzug keine Gesellschafterrechte und damit kaum Kontroll- und Einflussnahmemöglichkeiten |
| Mindestbeteiligung |
Summe, die jeder Anleger wenigstens in einen Fonds einbringen muss |
| Mittelverwendungskontrolle |
Externe Überprüfung, dass die Gelder eines Fonds entsprechend den vertraglichen Regelungen verwendet werden. Meist beschränkt auf die erstmalige Mittelverwendung. Den genauen Umfang der Kontrolle regelt ein entsprechender Vertrag |
| Mittelverwendungskontrolleur |
Vertragspartner (meist ein Wirtschaftsprüfer) für die Mittelverwendungskontrolle. Teilweise auch als „Mittelverwendungstreuhänder“ bezeichnet |
| MS |
Motorschiff |
| Narrowbody |
Passagierflugzeug mit nur einem Gang zwischen den Sitzreihen |
| Pflichteinlage |
Einlage, die der Anleger in den Fonds leisten muss. Sie kann von der Hafteinlage abweichen |
| Platzierungsgarantie |
Garantie, dass das erforderliche Kapital eines Fonds tatsächlich eingeworben wird oder andernfalls durch den Garanten zur Verfügung gestellt wird |
| Pönale |
Vertragsstrafe (meist in der Schifffahrt verwendet) |
| Pool |
In der Schifffahrt vertraglicher Zusammenschluss, um die Einnahmen mehrerer Schiffe nach einem bestimmten Schlüssel auf alle Schiffe aufzuteilen und damit zu verstetigen |
| Präsenzversammlung |
Gesellschafterversammlung, bei der sich die Gesellschafter persönlich an einem bestimmten Ort treffen |
| Private Equity |
Oberbegriff für Investitionen in Unternehmen, die nicht an der Börse notiert sind |
| Prospektgutachten |
Gutachten eines Wirtschaftsprüfers nach dem Standard IDW S 4 über die Richtigkeit, Vollständigkeit und Klarheit der Angaben in einem Verkaufsprospekt |
| Prospektnachtrag |
Gesetzlich vorgeschriebene Ergänzung/Aktualisierung des Verkaufsprospekts, sofern sich während der Emission wesentliche Änderungen ergeben. Prospektnachträge werden ohne vorherige BaFin-Gestattung veröffentlicht, müssen aber bei der Behörde hinterlegt werden |
| Reeder |
Im ursprünglichen Sinne: Schiffseigner. Heute hauptsächlich verwendet für Unternehmen und Personen, die mit eigenen oder gecharterten Schiffen Transport- und entsprechende Managementleistungen anbieten |
| Registertreuhänder |
siehe Treuhandkommanditist |
| Reisecharter |
Nutzungsentgelt bei Schiffen für einen bestimmte Strecke (Gegensatz: Zeitcharter) |
| Rendite |
Rechnerisches Ergebnis einer Investition. Der Begriff „Rendite“ allein ist allerdings unscharf, da es verschiedene Renditebegriffe und Berechnungsmethoden gibt (siehe z.B. Interne-Zinsfuß-Methode). Die Rendite ist stets nur einen rechnerische Größe und sollte insofern nicht mit Auszahlungen gleichgesetzt werden |
| Schiffsregister |
Amtliches Verzeichnis über die Eigentumsverhältnisse und Belastungen von Schiffen. Vergleichbar dem Grundbuch bei Immobilien |
| Sensitivitätsanalyse |
(Alternativ-)Berechnungen für den Fall, dass bestimmte Parameter der Prognose von den dort getroffenen Annahmen abweichen |
| Swap |
Vereinbarung, zu einem zukünftigen Zeitpunkt Leistungen zu bestimmten Konditionen auszutauschen. Swaps dienen in der Regel dazu, z.B. Zinsen oder Wechselkurse durch entsprechende Gegengeschäfte gegen Schwankungen abzusichern |
| tdw |
tons dead weight. Maßeinheit für die Tragfähigkeit von Schiffen |
| TEU |
Twenty-Foot-Equivalent-Unit. Standardmaß für 20-Fuß-Transportcontainer. Zwei TEU entsprechen einem FEU |
| Tonnagesteuer |
Pauschale Art der Gewinnermittlung, zu der Schiffsfonds unter bestimmten Voraussetzungen optieren können und die sich nach der Größe des Schiffes (Nettoraumzahl) bemisst |
| Totalüberschuss |
siehe Einkunftserzielungsabsicht |
| Trampschifffahrt |
Handelsschifffahrt ohne festen Fahrplan und ohne feste Routen, sondern je nach Ladungsaufkommen (Gegensatz: Linienschifffahrt) |
| Treugeber |
Anleger, der sich über einen Treuhandkommanditisten an einem Fonds beteiligt |
| Treuhänder |
Vertreter der Anleger oder Anlegerinteressen. Meist ist der Treuhandkommanditist oder der Mittelverwendungskontrolleur gemeint |
| Treuhandkommanditist |
Unternehmen oder Person, das/die stellvertretend für die Anleger als Kommanditist im Handelsregister eingetragen ist |
| Venture Capital |
Kapital für die Investition in kleine, junge und nicht an der Börse notierte Unternehmen. Teilbereich von Private Equity. Zum Teil auch synomym für „Private Equity“ verwendet |
| Verkaufsprospekt |
Gesetzlich vorgeschriebene Informationsbroschüre bei der Emission von geschlossenen Fonds, die richtig und vollständig über relevanten Umstände Auskunft geben und bestimmte Elemente enthalten muss. Der Verkaufsprospekt darf erst dann veröffentlicht werden, wenn er von der BaFin gestattet wurde. Ausgenommen von der gesetzlichen Prospektpflicht sind unter anderem Fonds ab einer Mindestbeteiligung von 200.000 Euro pro Anleger |
| Vorfälligkeitsentschädigung |
Ausgleichszahlung an die Bank, falls ein Kredit vorzeitig zurückgeführt wird |
| Vorsteuerabzug |
Möglichkeit, die Umsatzsteuer für bezogene Leistungen mit der Umsatzsteuer für erbrachte Leistungen zu verrechnen bzw. vom Finanzamt zurückzufordern |
| Widebody |
Passagierflugzeug mit zwei Gängen zwischen den Sitzreihen |
| Zeichnungsschein |
Vertragsformular, auf dem der Anleger seinen Beitritt zu einem Fonds erklärt |
|
Nutzungsentgelt bei Schiffen für einen bestimmten Zeitraum (Gegensatz: Reisecharter) |
| Zweitmarkt |
Handel mit Anteilen an bereits bestehenden geschlossenen Fonds |