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FAQ

Was ist ein geschlossener Fonds?

Eine einheitliche Definition mit einer exakten Abgrenzung von anderen Anlageformen existiert nicht. Ein typischer geschlossener Fonds finanziert ein bestimmtes, vorher bekanntes Objekt, zum Beispiel ein Bürohaus, ein Schiff oder ein Flugzeug. Es gibt aber auch Fonds, die in mehrere Assets investieren und/oder bei denen die Investitionsobjekte noch nicht fest stehen (Blind Pools). Wenn das benötigte Kapital eingeworben wurde, wird der Fonds geschlossen. Weitere Anleger können dann nicht mehr beitreten. In der Regel werden die Anleger direkt als Kommanditisten oder indirekt über einen Treuhänder Gesellschafter einer GmbH & Co. KG. Es handelt sich also um eine unternehmerische Beteiligung. Jeder geschlossene Fonds ist ein eigenständiges Unternehmen.

Was sagt die BaFin-Prüfung über die Qualität eines Fonds aus?

Nichts. Die BaFin führt lediglich eine Prüfung auf formale Vollständigkeit des Prospektes durch. Sie kontrolliert weder die Richtigkeit der Angaben im Prospekt, noch die Plausibilität oder Sicherheit des Investitionsvorhabens und die Seriosität der Verantwortlichen.

Was ist der Unterschied zwischen Haft-und Pflichteinlage?

Laut Handelsgesetzbuch (HGB) haftet jeder Kommanditist in Höhe seiner Einlage persönlich für Schulden der Gesellschaft. Diese Hafteinlage wird für jeden Anleger direkt oder stellvertretend durch den Treuhänder in das Handelsregister eingetragen. Sobald die Einlage erbracht wurde, erlischt die Haftung. Sie kann aber durch Auszahlungen wieder aufleben, sofern diese nicht durch buchhalterische Gewinne gedeckt waren und damit rechtlich als Rückzahlung der Einlage anzusehen sind. Um dieses Risiko zu begrenzen, sehen einige Konzepte vor, dass nur ein Teil der Zeichnungssumme (=Pflichteinlage) als Hafteinlage in das Handelsregister eingetragen wird. Früher gab es auch Fonds, bei denen die Hafteinlage aus steuerlichen Gründen höher war als die Pflichteinlage. Dies ist heute nicht mehr üblich, kann aber bei bestimmten Zweitmarkttransaktionen noch relevant sein. Einzelheiten regelt der jeweilige Gesellschaftsvertrag.

Gibt es bei geschlossenen Fonds eine Einlagensicherung?

Nein. Das Kapital der Anleger geht in das Vermögen des Fonds über. Wann und in welcher Höhe es zurückgezahlt wird, hängt ausschließlich von der Entwicklung des Fonds ab. Der Erhalt des Kapitals wird weder vom Initiator noch durch eine öffentliche Stelle oder eine branchenübergreifende Einrichtung garantiert. Daher besteht bei jedem geschlossenen Fonds grundsätzlich das Risiko des Totalverlustes der Einlage.

Wie komme ich wieder an mein Geld?

Geschlossene Fonds sind langfristige Kapitalanlagen. Eine Kündigung der Beteiligung ist in der Regel erstmals nach Ablauf von zehn bis 20 Jahren möglich. Manche Fonds sehen gar keine ordentliche Kündigung vor. Im Fall der Kündigung wird, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nicht die Nominaleinlage zurückgezahlt, sondern das Guthaben richtet sich nach der Entwicklung des Fonds und den Regelungen im Gesellschaftsvertrag. Nicht selten sieht dieser zum Schutz der verbleibenden Anleger einen Abschlag vom Verkehrswert vor. Daneben ist grundsätzlich der Verkauf der Beteiligung möglich. Allerdings besteht hierfür kein verlässlicher Markt und es ist nicht sicher gestellt, dass sich ein Käufer findet bzw. dieser einen angemessenen Preis zahlt. Zudem ist die Übertragung regelmäßig nur mit Zustimmung der Geschäftsführung möglich, die unter bestimmten Umständen versagt werden kann. Details regelt der jeweilige Gesellschaftsvertrag. Eine einheitliche gesetzliche Regelung existiert nicht.

An wen kann ich mich bei Problemen mit meinem Fonds wenden?

Der Verband geschlossene Fonds (VGF) hat eine unabhängige Ombudsstelle initiiert, die bei Streitigkeiten zwischen Anlegern und Fonds/Initiatoren vermittelt bzw. diese schlichtet. Angeschlossen sind dort allerdings nur die VGF-Mitglieder. Bei einigen Fonds, vor allem aus der Schifffahrt, ist zudem ein Schiedsverfahren im Gesellschaftsvertrag verankert, meist unter Einbindung der örtlichen Industrie- und Handelskammer. Daneben kann der Treuhänder ein Ansprechpartner sein, sofern er nicht mit dem Initiator verflochten ist. Ansonsten bleibt nur der Rechtsweg über ordentliche Gerichte und/oder die Initiierung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung. Letzteres ist jedoch in der Regel mit hohen Hürden verbunden. Dazu zählt regelmäßig, dass Anleger mit zusammen mindestens zehn bis 25 Prozent des Fondskapitals eine solche Versammlung verlangen. Zudem sehen manche Gesellschaftsverträge vor, dass auch außerordentliche „Versammlungen“ im schriftlichen Umlaufverfahren durchgeführt werden.

Werden die Fondsanteile an einer Börse gehandelt?

Es gibt verschiedene Handelsplätze für Anteile an geschlossenen Fonds, die sich zum Teil Börse nennen. Sie sind jedoch weder vom rechtlichen Rahmen noch vom Transaktionsvolumen mit Wertpapier- oder Aktienbörsen vergleichbar. Die Übertragung erfolgt regelmäßig durch einzelvertragliche Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer unter Vermittlung der Börse und ist meist an längere Fristen gebunden. Die bekannteste Handelsplattform ist die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG, die als eigenständiger Makler den Wertpapierbörsen in Hamburg, Hannover und München angeschlossen ist.

Kann eine Haftung über meine Einlage hinaus entstehen?

Grundsätzlich ist die Haftung bei der für geschlossene Fonds typischen Rechtsform der GmbH & Co. KG auf die Einlage begrenzt. Sofern diese geleistet wurde, besteht keine darüber hinaus gehende Haftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, insbesondere auch nicht für Fremdkapital, das der Fonds aufnimmt. Es ist allerdings möglich, dass die Haftung bis zur Höhe der Hafteinlage wieder auflebt, wenn Auszahlungen rechtlich als Rückzahlung der Einlage einzustufen waren. Eine unbegrenzte persönliche Haftung kann theoretisch entstehen, wenn die Fondsgesellschaft oder die Beteiligung noch nicht im Handelsregister eingetragen wurde oder wenn ein ausländischer Staat die Haftungsbegrenzung beispielsweise im Fall von Umweltschäden nicht anerkennen sollte. Bislang ist ein solcher Fall im Bereich der Publikumsfonds aber noch nicht bekannt geworden. Ansonsten besteht eine persönliche Haftung nur bei einer erweiterten Haftsumme, die heute aber nicht mehr üblich ist, oder bei anderen Rechtsformen. Insbesondere bei der Beteiligung an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft) haften alle Anleger grundsätzlich persönlich und unbegrenzt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Eine Haftung des Anlegers besteht natürlich auch für etwaige Darlehen, die er persönlich zur Finanzierung seines Fondsanteils aufgenommen hat.

Welchen Anteil meines Vermögens sollte ich in geschlossenen Fonds anlegen?

Geschlossene Fonds sind langfristige unternehmerische Beteiligungen, die regelmäßig – in sehr unterschiedlicher Ausprägung – auch das Risiko des Totalverlustes der Einlage bergen. Grundsätzlich hängt es von der persönlichen Risikoneigung und den Anlagezielen ab, ob und in welcher Höhe geschlossene Fonds im Portfolio sinnvoll sind. Generell wird jedoch empfohlen, nicht mehr als zehn bis 20 Prozent des Vermögens in geschlossenen Fonds anzulegen. Insbesondere bei höheren Anteilen am Portfolio sollte das Vermögen zudem so groß sein, dass die Beteiligung an verschiedenen Fonds unterschiedlicher Anbieter möglich ist.

Warum muss ich Steuern bezahlen, obwohl ich keine Auszahlungen erhalten habe?

Bei Personengesellschaften, zu denen die GmbH & Co. KG zählt, erfolgt die Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses auf Ebene der Fondsgesellschaft und wird auf alle Anleger gemäß ihrer Beteiligungshöhe verteilt. Dies geschieht unabhängig von Auszahlungen. Wurden zum Beispiel Gewinne zur Tilgung von Fremdkapital verwendet, muss das positive Ergebnis von den Anlegern auch dann versteuert werden, wenn sie keine Auszahlungen erhalten. Die Konzepte sehen jedoch meistens den umgekehrten Fall vor: Möglichst hohe Auszahlungen bei möglichst geringem steuerlichem Ergebnis (zum Beispiel durch Abschreibungen). Diese steuerliche Transparenz gilt nur hinsichtlich der Einkommensteuer. Die weiteren Steuern wie Grunderwerbs-, Umsatz- oder Gewerbesteuer zahlt die Fondsgesellschaft.

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